Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Schulungs- und Weiterbildungsleistungen der MGD GmbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Schulungs-, Kurs- und Weiterbildungsleistungen der MGD GmbH, Campus Gebäude A1 1, 66123 Saarbrücken, nachfolgend „Veranstalter“ genannt.
(2) Teilnehmer im Sinne dieser AGB können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen eines Teilnehmers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Veranstalter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Kursangebot, Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Kursen und Veranstaltungen auf der Website, in Flyern oder in sonstigen Veröffentlichungen stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar.
(2) Die Anmeldung kann per E-Mail, per Post oder über ein dafür vorgesehenes Formular auf der Website erfolgen. Ein ausdrücklich als „Kursanfrage“ bezeichnetes Formular stellt lediglich eine unverbindliche Anfrage dar.
(3) Soweit ein Formular ausdrücklich als verbindliche Anmeldung bezeichnet ist, gibt der Teilnehmer mit dem Absenden der Anmeldung ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags ab.
(4) Der Vertrag kommt erst durch eine Anmelde- oder Auftragsbestätigung des Veranstalters in Textform zustande.
(5) Der Veranstalter ist berechtigt, eine Anmeldung aus sachlichen Gründen abzulehnen, insbesondere wenn der Kurs bereits ausgebucht ist, Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind oder der Kurs nicht durchgeführt werden kann. Gesetzliche Diskriminierungsverbote bleiben unberührt.
(6) Die Anmeldebestätigung enthält oder bezeichnet die wesentlichen Vertragsdaten, insbesondere den gebuchten Kurs, den Termin, den Veranstaltungsort beziehungsweise die Durchführungsform, den Preis und gegebenenfalls enthaltene Materialien oder Hardware.
§ 3 Kursmaterialien, Verbrauchsmaterialien und Hardware
(1) Ob und in welchem Umfang Schulungsunterlagen, Verbrauchsmaterialien, Werkzeuge oder Hardware bereitgestellt werden, ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen Kursbeschreibung, dem individuellen Angebot und der Anmeldebestätigung. Ein Anspruch auf bestimmte Materialien oder Hardware besteht nur, wenn diese dort ausdrücklich als Bestandteil der Leistung ausgewiesen sind.
(2) Materialien und Hardware können je nach Veranstaltung:
- ausschließlich zur Nutzung während des Kurses bereitgestellt,
- für die Dauer des Kurses leihweise überlassen,
- im Rahmen praktischer Übungen verbraucht oder verarbeitet oder
- dem Teilnehmer dauerhaft überlassen werden.
Die jeweils geltende Form der Bereitstellung ergibt sich aus der Kursbeschreibung, dem Angebot oder der Anmeldebestätigung.
(3) Leihweise überlassene Gegenstände bleiben Eigentum des Veranstalters und sind spätestens am Ende der Veranstaltung vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Eine normale, vertragsgemäße Abnutzung stellt keine Beschädigung dar.
(4) Der Teilnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Verlust oder Beschädigung leihweise überlassener Gegenstände, wenn er diese vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass er die Beschädigung oder den Verlust nicht zu vertreten hat.
(5) Nur wenn in der Kursbeschreibung, im Angebot oder in der Anmeldebestätigung ausdrücklich angegeben ist, dass der Teilnehmer die Hardware oder andere Materialien behalten darf, werden diese dauerhaft überlassen. Das Eigentum geht in diesem Fall mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts und Übergabe des Gegenstands auf den Teilnehmer über.
(6) Bei einem Versand an Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung erst mit Übergabe an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Empfänger über.
(7) Für dauerhaft an Verbraucher überlassene Waren gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Diese können vor Mitteilung eines Mangels nicht durch diese AGB ausgeschlossen oder zum Nachteil des Verbrauchers eingeschränkt werden.
(8) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei dauerhaft überlassenen neuen Waren ein Jahr ab Übergabe. Diese Verkürzung gilt nicht:
- bei arglistig verschwiegenen Mängeln,
- bei einer ausdrücklich übernommenen Beschaffenheitsgarantie,
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder
- soweit zwingende gesetzliche Vorschriften längere Fristen vorsehen.
(9) Freiwillige Garantien eines Herstellers bestehen ausschließlich nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers. Sie begründen keine eigene Garantie des Veranstalters und schränken gesetzliche Mängelrechte nicht ein.
(10) Schulungsunterlagen und sonstige Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen vom Teilnehmer für eigene private oder berufliche Lernzwecke verwendet und, soweit technisch erforderlich, gespeichert oder ausgedruckt werden. Eine Veröffentlichung, Vervielfältigung für Dritte, Weitergabe oder kommerzielle Verwertung ist ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet. Gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die in der Kursbeschreibung, im Angebot oder in der Anmeldebestätigung ausgewiesenen Gesamtpreise. Die Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Kursgebühr spätestens 14 Kalendertage vor Kursbeginn und nicht vor Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung fällig.
(3) Wird der Vertrag weniger als 14 Kalendertage vor Kursbeginn geschlossen, ist die Kursgebühr innerhalb der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist fällig.
(4) Befindet sich der Teilnehmer mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann der Veranstalter nach erfolgloser Mahnung und angemessener Fristsetzung die Teilnahme bis zur Zahlung verweigern. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 5 Vertragliche Stornierung durch den Teilnehmer
(1) Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern und das Recht beider Parteien zur Kündigung oder zum Rücktritt aus wichtigem Grund bleiben von den nachfolgenden Stornierungsregelungen unberührt.
(2) Eine Stornierung muss in Textform, beispielsweise per E-Mail, erklärt werden. Maßgeblich ist der Eingang der Erklärung beim Veranstalter.
(3) Eine Stornierung bis einschließlich 21 Kalendertage vor Kursbeginn ist kostenfrei.
(4) Bei einer späteren Stornierung kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung für den tatsächlich entstandenen Ausfall verlangen. Dabei sind insbesondere ersparte Aufwendungen, die mögliche anderweitige Vergabe des Kursplatzes sowie eine anderweitige Verwendung bereits beschaffter Materialien oder Hardware anzurechnen. Die Entschädigung darf die vereinbarte Kursgebühr nicht übersteigen.
(5) Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Veranstalter legt die Berechnung der verlangten Entschädigung auf Anfrage nachvollziehbar dar.
(6) Kosten für bereits beschaffte Materialien oder Hardware dürfen bei der Berechnung der Entschädigung nur berücksichtigt werden, soweit die Gegenstände nach der konkreten Kursbeschreibung dauerhaft in das Eigentum des Teilnehmers übergehen sollten und die Beschaffung nicht mehr storniert oder anderweitig wirtschaftlich verwertet werden kann. Wird dem Teilnehmer der vollständige Wert eines solchen Gegenstands berechnet, wird ihm der Gegenstand nach Zahlung übergeben. Ein möglicher Wiederverwendungs- oder Veräußerungswert ist anzurechnen.
(7) Der Teilnehmer kann bis zum Kursbeginn einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen. Voraussetzung ist, dass der Ersatzteilnehmer die ausgeschriebenen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und seiner Teilnahme keine sachlichen Gründe entgegenstehen. Durch die Ersatzteilnahme vermiedene Schäden werden vollständig angerechnet. Tatsächlich entstehende, angemessene Verwaltungskosten können berechnet werden, wenn der Teilnehmer vorab darüber informiert wurde.
(8) In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei einer durch ärztliches Attest nachgewiesenen Erkrankung, kann der Veranstalter eine Umbuchung auf einen späteren Termin anbieten. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.
§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu.
(2) Einzelheiten zu Voraussetzungen, Frist und Folgen des Widerrufs ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular, die dem Verbraucher vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden.
(3) Eine Stornierung nach § 5 schränkt das gesetzliche Widerrufsrecht nicht ein. Die Ausübung des Widerrufsrechts ist für den Verbraucher kostenfrei, soweit sich aus den gesetzlichen Vorschriften nichts anderes ergibt.
(4) Soll die Schulungsleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, gelten für einen möglichen Wertersatz und das Erlöschen des Widerrufsrechts die gesetzlichen Bestimmungen. Eine entsprechende ausdrückliche Erklärung wird gegebenenfalls gesondert eingeholt.
§ 7 Absage und Änderungen durch den Veranstalter
(1) Der Veranstalter kann einen Kurs bei Nichterreichen der in der Kursbeschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl absagen. Soweit keine andere Mindestteilnehmerzahl angegeben ist, beträgt diese vier Personen.
(2) Eine Absage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl wird den Teilnehmern grundsätzlich spätestens 14 Kalendertage vor Kursbeginn mitgeteilt.
(3) Bei Erkrankung eines Dozenten, höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, technischen Ausfällen oder sonstigen Umständen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat und durch die eine Durchführung unmöglich oder unzumutbar wird, kann der Kurs auch kurzfristig abgesagt oder auf einen Ersatztermin verschoben werden.
(4) Bei einer Absage kann der Teilnehmer zwischen der Teilnahme an einem angebotenen Ersatztermin und der Erstattung bereits gezahlter Kursgebühren wählen. Nimmt der Teilnehmer den Ersatztermin nicht an, werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurückerstattet.
(5) Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Haftungsregelungen in § 9. Ansprüche wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzungen werden durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.
(6) Ein Wechsel des Dozenten sowie geringfügige Änderungen des Kursablaufs, der Unterrichtsmethode oder der zeitlichen Einteilung bleiben vorbehalten, soweit der Gesamtcharakter und das Lernziel des Kurses dadurch nicht wesentlich verändert werden und die Änderung für den Teilnehmer zumutbar ist.
(7) Bei einer wesentlichen Änderung des vereinbarten Kursinhalts, Kursorts oder Kurszeitraums kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Entgelte für noch nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
§ 8 Teilnahme, Nichterscheinen und Abbruch
(1) Der Teilnehmer ist verpflichtet, die für den Kurs bekannt gegebenen organisatorischen, technischen und sicherheitsbezogenen Hinweise zu beachten.
(2) Die aktive Teilnahme liegt im eigenen Verantwortungsbereich des Teilnehmers. Ein bestimmter Lernerfolg oder das Bestehen einer Prüfung wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Erscheint der Teilnehmer ohne vorherige Stornierung nicht zum Kurs oder beendet er die Teilnahme aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, bleibt der Vergütungsanspruch grundsätzlich bestehen. Der Veranstalter muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung des Kursplatzes oder der Kursmaterialien anrechnen lassen.
(4) Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(5) Leihweise überlassene Materialien und Hardware sind auch bei vorzeitigem Abbruch zurückzugeben.
(6) Gegenstände, die nach der konkreten Kursbeschreibung dauerhaft in das Eigentum des Teilnehmers übergehen sollten, werden nur nach Maßgabe von § 3 Absatz 5 übergeben. Ein Versand kann auf Wunsch und gegen vorher mitgeteilte Versandkosten vereinbart werden.
(7) Gesetzliche Rechte des Teilnehmers bei einer Pflichtverletzung des Veranstalters bleiben unberührt.
§ 9 Haftung
(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und
- im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Veranstalter nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.
(4) Für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände, insbesondere Laptops, Datenträger oder persönlicher Wertgegenstände, haftet der Veranstalter nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze. Der Haftungsausschluss gilt insbesondere nicht, wenn der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung von Schutz-, Obhuts- oder Verkehrssicherungspflichten des Veranstalters beruht.
(5) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Beschäftigte, Dozenten und sonstige Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
§ 10 Datenschutz
(1) Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung.
(2) Weitere Informationen zu Art, Umfang, Zwecken, Rechtsgrundlagen und Dauer der Verarbeitung sowie zu den Rechten betroffener Personen enthält die Datenschutzerklärung unter:
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Teilnehmer Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Saarbrücken, wenn der Teilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: August 2026